Marktinfo
Marktbericht No. 09-2019 Sultanas/Thompson Änderungen Höchstgehalt diverse Pestizide
2019-01-31
- Änderungen Höchstgehalte für 17 Pestizide
- EU Kommission hat neue Werte für diverse Pflanzenschutzmittelrückstände in 4 Verordnungen zeitgleich veröffentlicht. Betrifft u.a. Tafeltrauben. Teilweise keine Übergangsfristen.
- 11 Pestizide sind mit Wirkung vom 13 Februar 2019 verboten und es gilt ab 13. August 2019 die analytische Bestimmungsgrenze 0,01 mg/kg
Marktbericht No. 08-2019 Sultaninen/Thompsons
2019-01-25
- Exportzahlen sind in der Türkei weiter auf Rekordniveau
- Türkische Lira hat sich gegenüber dem USD nur in dieser Woche um 2,5% verteuert
- Es fehlen global mind. 250.000mt Sultaninen und Rosinen zur Vorjahressaison
- Es bleiben nur noch 75.000mt Rohware in der Türkei bis Ende August 2019 übrig
- Süd-Afrika will keine Orange River Sultanas in 2019 produzieren
- Türkische Sultanas/Thompson werden sich um weitere 10% oder USD 200,00p.mt verteuern
Marktbericht No. 07-2019 Sultaninen/Thompsons
2019-01-21 | Wir haben gehört, dass unsere Türkischen Mitbewerber mittlerweile für konventionelle Ware auf gleichem oder sogar höheren Niveau als wir unsere IPM -Sultanas offerieren, quotieren. Die Type 11 gibt es nicht mehr und Type 10 wird fast gar nicht mehr angeboten.
Marktbericht No. 06-2019 China Kürbiskerne
2019-01-17 | Das China Kürbiskerngeschäft neue Ernte ist weiterhin stark von den zuletzt sehr niedrigen Preisen geprägt. Jeder Marktbeteiligte sucht nach einer Möglichkeit, wie er sich preislich noch etwas niedriger als der Mitbewerber positionieren kann. Die Sorte Shine Skin ist weiterhin am günstigsten. Die Preisaufschläge für gut ausgereifte und grüne Grade AA Kerne haben sich stark vergrößert. Die Sorten Snow White + GWS notieren über den Shine Skin Preisen.
Marktbericht No. 05-2019 Grenzwerte Iprodion
2019-01-17 | Wie bereits von uns angekündigt, wurde am 11.01.2019 die Verordnung (EU) 2019/38 veröffentlicht. Diese führt zur Streichung der Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Iprodion aus Anhang II der EU Pestizidverordnung ((EG) Nr. 396/2005). Der zukünftigen RHG (Resthöchstmengengehalte) wird für Iprodion in diesem Zuge auf die analytische Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg abgesenkt.
-11.01.2019: Veröffentlichung der Verordnung mit den neuen RHG im Amtsblatt der Europäischen Union
-31.01.2019 (20 Tage nach Veröffentlichung): die neuen Werte treten in Kraft
-31.07.2019 (6 Monate nach Inkrafttreten): Anwendung der neuen, abgesenkten Grenzwerte für alle Produkte Details zu Iprodion
Alle Änderungen treten am 31.01.2019 in Kraft und gelten auch für bereits produzierte Ware!